Bebauungsplan und Kleingartenordnung der „Kleingartenanlage Hofmatte Stegen“
Der geltende Bebauungsplan von 1983 (rechtsverbindlich seit 13.7.1983) liegt im Geoinformationssystem des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald online vor und kann über den folgenden Link abgerufen werden:
Zum Bebauungsplan gibt es Konkretisierungen:
Unter anderem ist die Art der Gartenlauben (maximal 3x4m inklusive Vordach) und deren Lage in den Parzellen festgelegt. Der Abstand der Lauben zum Nachbarn muss demnach mindestens 1m betragen.
Die Gemeinde Stegen hat eine Kleingartenordnung erlassen, die ebenfalls zu befolgen ist. Hier der Link: https://querbeet-stegen.de/wp-content/uploads/2024/07/Kleingartenordnung-Stegen_001.pdf
Und hier noch ein Link auf die Satzung des Kleingartenvereins Stegen, woraus sich ebenfalls einige Pflichten und Rechte ableiten lassen:
https://querbeet-stegen.de/wp-content/uploads/2024/07/Satzung-KGV-Stegen_001.pdf